§1 DCMM 2011
(1) Die Deutsche Casemod Meisterschaft (DCMM) ist in fünf Meisterschaftsgruppen aufgeteilt: Gruppe 1 bilden die "Casemods" (case modifications), nämlich durch den Teilnehmer modifizierte bzw. umgebaute Computergehäuse aus industrieller Serienproduktion. In Gruppe 2 treten "Casecons" (case constructions) an. Dies sind vom Teilnehmer komplett selbst entworfene und gebaute Computergehäuse, die nicht auf industriell hergestellten Computergehäusen basieren. Ebenfalls zählen zweckentfremdete Gehäuse, die nicht als Computergehäuse hergestellt wurden, aber zu einem solchen umgebaut wurden, als Casecon (z.B. Koffer, Bierkasten, HiFi-Gehäuse usw.). In Gruppe 3 treten die sogenannten "CE-Mods" (Consumer Electronics modifications) an. Hierbei handelt es sich um modifizierte Elektrogeräte des Alltags, insbesondere Unterhaltungselektronik. Es gibt jedoch keine Einschränkungen der Art des Gerätes, d.h. vom DVD-Player über den Fernseher bis hin zum Toaster ist alles erlaubt. Gruppe 4 stellt die 24h Live-Modding-Challenge dar. Hierbei handelt es sich um eine Disziplin, in der Teams à 2 Personen 24 Stunden (je 8 Stunden an drei Messetagen) zur Verfügung haben, ein handelsübliches Gehäuse zu modifizieren.
(2) Jedes Exponat aus den fünf Meisterschaftsgruppen nimmt zusätzlich an der Wahl zur spektakulärsten Kreation durch die Zuschauer der DCMM teil.
§2 Teilnahmebedingungen
(1) Die Teilnahme an der Deutschen Casemod Meisterschaft ist für jedermann ab 14 Jahren erlaubt, der in mindestens einer der fünf Meisterschaftsgruppen teilnehmen will und zur Teilnahme zugelassen wird.
(2) Die Modifikationen müssen zum größten Teil vom Teilnehmer selbst durchgeführt worden sein, anderenfalls erfolgt der Ausschluss von der DCMM durch Jurybeschluss.
(3) Da der Sinn und Zweck eines jeden Casemods bzw. Casecons darin besteht, einen Computer zu beherbergen, muss bei der DCMM ein funktionsfähiger Rechner im Gehäuse vorgezeigt werden, der durch den Casemod bzw. Casecon nicht bei der Erfüllung der ihm zugedachten Aufgaben behindert wird. Im Zweifelsfall behält sich die Jury vor, Rechner auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen und bei Nichtvorhandensein dieser den Casemod bzw. Casecon von der Teilnahme auszuschließen. Ebenso gilt für die CE-Mods, dass das originale Elektrogerät weiterhin funktionieren muss. Davon ausgenommen sind die Casemods der 24h Live-Modding-Challenge.
(4) CE-Mods mit illegalen Modifikationen am Gerät oder dessen Software (Umgehung des Kopierschutzes bei Spielekonsolen, Dekodierung von Pay-TV ohne Abo bei DVB-Geräten o.ä.) sind von der Teilnahme an der DCMM ausgeschlossen. Ebenso sind sogenannte reine "Software-Mods", d.h. Veränderung der Firmware des Gerätes ohne handwerkliche Modifikationen, nicht zur Teilnahme an der DCMM zugelassen.
(5) Jeder Casemod, Casecon bzw. CE-Mod muss Richtlinien des Arbeitsschutzes erfüllen. Eine unsachgemäße Verarbeitung, die eine Gefahr für Mensch oder Hardware darstellt (unzureichend isolierte Kabel, scharfe Kanten, ungeschützte Lüfter, undichte Wasserkühlung o.ä.), kann zur Disqualifikation durch die Jury führen.
(6) Jeder Teilnehmer an der DCMM 2011 muss sich auf dieser Seite bis zum 04. August 2011 um 23:59 Uhr angemeldet haben. Der Anmeldeschluss für die 24h Live-Modding-Challenge ist der 17. Juli 2011 um 23:59 Uhr.
(7) Sollte die Anzahl der Anmeldungen die Kapazitäten der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten überschreiten, wird durch die Jury eine Online-Vorauswahl aller teilnehmenden Exponate anhand der Bilder und Beschreibungen getroffen. In diesem Fall werden alle Teilnehmer rechtzeitig per E-Mail informiert, ob ihr Exponat zur Teilnahme zugelassen ist oder nicht. Zugelassen sind dann nur diejenigen Exponate, die die Vorauswahl bestehen und deren Erbauer eine entsprechende E-Mail erhalten. Jeder Teilnehmer hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass er die E-Mail (Zusage oder Absage) erhält. Bleibt eine Vorauswahl aus, ist jedes angemeldete Exponat automatisch zugelassen und die Teilnehmer werden auch darüber per E-Mail informiert. Ob eine Vorauswahl stattfindet oder nicht, wird direkt nach Anmeldeschluss auf dieser Website bekanntgegeben.
(8) Jedes teilnehmende Exponat hat während der Bewertung und der anschließenden Siegerehrung in den Räumlichkeiten der DCMM anwesend zu sein. Der Teilnehmer selbst hat zumindest während der Bewertung seines Exponats bzw. seiner Exponate der Jury für Fragen und Erläuterungen zur Verfügung zu stehen.
(9) Jeder darf nur mit einem Exponat je Gruppe teilnehmen, also maximal mit fünf Exponaten. Im Zweifelsfall entscheidet die Jury über die Einordnung des Exponats in die jeweilige Gruppe. Falls es für eine oder mehrere Kategorien mehr Anmeldungen als freie Plätze geben sollte, werden bei der Vorauswahl (§2.7) bevorzugt Anmeldungen mit nur einem Exponat zugelassen, um möglichst vielen Moddern die Teilnahme an der DCMM zu ermöglichen. Meldet sich jemand in mehreren Gruppen an, wird in diesem Fall also evtl. nur eines der Exponate zugelassen.
(10) Von der Teilnahme ausgeschlossen sind diejenigen Exponate, welche auf einer der bisherigen DCMMen einen der ersten drei Plätze in der jeweiligen Jury-Kategorie oder als spektakulärste Kreation (Zuschauerwahl) belegt haben, sowie die Mitglieder des DCMM-Teams und ihre Angehörigen. Sollte ein Exponat, das bei einer der früheren DCMMen einen der ersten drei Plätze belegt hat, grundlegend umgebaut oder verändert worden sein, ist eine erneute Teilnahme nur auf Beschluss der Jury möglich. Eine erneute Teilnahme mit einem 24h Live-Modding-Challenge-Case einer früheren DCMM ist generell ausgeschlossen.
(11) Es darf pro zugelassener Anmeldung in den Meisterschaftsgruppen Casemod, Casecon, und CE-Mod nur eine Person teilnehmen. Sind mehrere Personen am Bau eines Exponats beteiligt gewesen, kann nur eine dieser Personen als Repräsentant teilnehmen. Bei der 24h Live-Modding-Challenge sind bis zu 2 Personen je Team erlaubt.
§3 24h Live-Modding-Challenge
(1) Es können insgesamt 6 Teams à 2 Personen antreten. Jedes Team bekommt als Basis das gleiche Case. Das Ziel der 24h Live-Modding-Challenge ist ein Casemod auf der Basis des vorgegebenen Cases (ein Casecon mit Teilen des Original-Cases ist nicht zulässig). Die Teams haben für die Modifizierung von Mittwoch bis Freitag Zeit. Pro Tag werden 8 Stunden angesetzt (ca. 9:30 Uhr bis 17:30 Uhr). Die Wahl des Konzepts, des Materials und des Werkzeugs ist vorab zu treffen. Das Case wird gestellt und geht in den Besitz des Teams über, ebenso wie der spätere Casemod.
(2) Das Case inkl. Netzteil wird vorab von dem Veranstalter ausgewählt. Auf Wunsch erhalten die teilnehmenden Teams Detailbilder und Maße.
(3) Jedes Team muss aus mindestens einem erfahrenen Casemodder bestehen. Zusätzlich muss ein grobes Konzept des Casemods bei der Anmeldung zur DCMM eingereicht werden. Dieses darf während des Wettkampfes nicht mehr grundlegend geändert werden.
(4) Die Materialien werden vor dem Wettkampf von jedem Team selbständig besorgt. Die Auswahl der Werkzeuge steht frei, solange sie in einem vernünftigen Rahmen auf dem Messestand einsetzbar sind. Die Rohmaterialien dürfen vor dem Wettkampf nicht bearbeitet werden, das gilt insbesondere für Ausschnitte, Verzierungen, elektrische Schaltungen, Airbrushs usw. und wird ggf. bei Wettkampfbeginn von der Jury kontrolliert. Eine Ausnahme gilt für Platten (Holz, Plexiglas, Metall etc.), die zum Transport vorgeschnitten werden dürfen, allerdings dürfen keine besonderen Formen herausgearbeitet werden, die später für den Casemod verwendet werden. Des Weiteren dürfen keine Bauteile aus anderen Casemods verwendet werden.
(5) Als Vorarbeit ist jede Art von Planung und Konzeption, z.B. Skizzen, Schablonen, Modelle oder aufgemalte Schnittmuster erlaubt. Auch selbstgebaute Werkzeuge und Hilfskonstruktionen, die nicht am Casemod verbaut werden, dürfen vor dem Wettbewerb angefertigt werden.
(6) Computerhardware (Mainboard, Prozessor etc.) wird bei diesem Wettbewerb nicht gestellt, daher muss kein funktionsfähiger Rechner im Casemod vorgezeigt werden (vgl. §2.3). Selbst mitgebrachte Hardware darf verbaut werden, trägt jedoch nicht zur Jury-Bewertung bei.
(7) Es ist erlaubt anderen Teams zu helfen und sich das Werkzeug und ggf. das Material zu teilen. Darüber können auch Absprachen vor dem Wettkampf getroffen werden. Nicht zur 24h Live-Modding-Challenge zugelassene Personen dürfen sich nicht an den Arbeiten beteiligen.
(8) Bei diesem Wettkampf gelten die gleichen Bewertungskriterien wie in der Kategorie der Casemods. Allerdings wird durch die kurze Arbeitszeit mehr Wert auf kreative Problemlösungen gelegt.
§4 Bewertung und Siegerehrung
(1) Für die vier Bewertungskategorien Casemods, Casecons, CE-Mods und 24h Live-Modding-Challenge steht jeweils ein Jury-Team zur Verfügung, das sich aus fachkundigen Vertretern der Casemodding-Community mit langjähriger Modding-Erfahrung zusammensetzt. Die Notebooks (Gruppe 5) bilden zusammen mit den Casemods bzw. Casecons (Gruppe 1 bzw. 2) die entsprechenden Bewertungskategorien, so dass ein Teilnehmer ggf. mit zwei Exponaten in einer Bewertungskategorie antreten kann.
(2) Jeder Teilnehmer darf der Jury Einzelheiten seines Exponats erläutern und vorführen, die rein äußerlich schlecht bzw. nicht zu erkennen sind, aber dennoch zum Konzept des Exponates und zur eigenen Leistung des Teilnehmers gehören.
(3) Für eine bessere und effektivere Bewertung teilen sich die Jury-Teams für die Casemods und Casecons in jeweils 2 Gruppen auf, die nacheinander die Bewertung vornehmen. Jeder Teilnehmer in diesen Gruppen muss sein Case also zweimal kurz hintereinander vorstellen. Die CE-Mods und die Casemods aus der 24h Live-Modding-Challenge werden von einem Jury-Team bewertet.
(4) Die Jury berät sich intern über jedes Exponat, jedoch ohne Absprachen über die Bewertung.
(5) Die Kriterien für die Bewertung der Exponate sind:
� Optik: Äußeres Erscheinungsbild bzw. der Gesamteindruck des Gehäuses.
� Elektrik: Umfang, Funktionalität und Kreativität aller selbst gebauten elektrischen und elektronischen Schaltungen im und am Gehäuse.
� Handwerkliches: Der generelle Aufwand und Anspruch aller modifizierten Teile des Exponats und die Qualität ihrer Umsetzung.
� Kreativität: Die Idee bzw. das Konzept hinter einer Kreation, ihre Originalität, Funktionalität, Innovation und ihr Begeisterungspotential ("Wow"-Effekt).
(6) Jedes Jurymitglied beurteilt jedes Exponat in seiner Bewertungskategorie nach seinem Ermessen und vergibt Punkte für verschiedene Bewertungskriterien innerhalb der obigen vier Hauptkategorien (§4.5). Außerdem können die vergebenen Punkte im Ermessen des Jurors unterschiedlich gewichtet werden, um die Bedeutung der Kategorien an jedes Case möglichst individuell anzupassen. Die Endwertung jedes Jurors für ein Case ist dann der gewichtete Mittelwert aller Kriterien.
(7) Das Gesamturteil über ein Exponat ist der Durchschnitt der jeweiligen Endwertungen aller Jurymitglieder.
(8) Bewertet wird ausschließlich das Exponat sowie gemoddetes Zubehör (Monitor, Eingabegeräte usw.) und auch gewisse Hardwarelösungen, die selbstgebaut und Teil des Exponats sind. Die Hardwareausstattung des Rechners spielt bei der Bewertung keine Rolle, ebenso alle Arten von Hardware-Tuning (z.B. Übertakten). Auch die Art des gewählten Elektrogerätes für einen CE-Mod geht nicht in die Bewertung ein.
(9) Die Siegerehrung erfolgt nach Bewertungskategorie. Anhand der Bewertungen werden die drei besten Casemods, die drei besten Casecons und die drei besten CE-Mods Deutschlands ermittelt und ihre Erbauer geehrt. Außerdem werden die drei Gewinner der 24h Live-Modding-Challenge gekürt. Zusätzlich werden anhand der Zuschauerwahl die drei spektakulärsten Exponate der DCMM 2011 ermittelt.
§5 Sonstiges
(1) Jeder Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Bilder bzw. Videoaufzeichnungen von ihm und seinem Exponat zu Pressezwecken und zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen.
(2) Der Rechtsweg bei der Bestimmung der Platzierungen ist ausgeschlossen.
(3) Fairness und Sportlichkeit ist der wichtigste Grundsatz der DCMM. Grob unfaires oder schädigendes Verhalten gegenüber anderen Teilnehmern oder Juroren - auch außerhalb der DCMM-Veranstaltung - kann zum Ausschluss von der DCMM oder zur Sperrung für weitere Meisterschaften durch den Veranstalter führen.
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